Der Rückgabetermin naht – und mit ihm die Frage: Muss ich die Kratzer vorher noch beheben lassen? Die Antwort hängt davon ab, was der Leasinggeber als „normale Gebrauchsspur“ akzeptiert und wo die Grenze zum reparaturpflichtigen Schaden verläuft. Die meisten deutschen Leasinggesellschaften orientieren sich an den Richtlinien des VMF (Verband Markenunabhängiger Fahrzeug-Leasinggeber). Wir erklären, was das für Sie konkret bedeutet.
Was der VMF als normale Abnutzung definiert
Als normale Gebrauchsspur gelten Kratzer, die aus max. 3 Metern Entfernung nicht sichtbar sind und mit dem Fingernagel nicht ertastbar werden – also feine Waschstraßen-Swirls und oberflächliche Politurspuren. Alles, was darüber hinausgeht, ist reparaturpflichtig.
Konkret akzeptiert werden: kleine Steinschläge an Fronthaube und Kotflügel (max. 3 pro Bauteil, kein Rostansatz), oberflächliche Kratzer bis 3 cm Länge, leichte Bordsteinkratzer an Felgenkanten unter 5 mm Länge.
Was garantiert nachberechnet wird
Reparaturpflichtig sind: Beulen jeglicher Größe (auch Hagelschäden ohne Kaskoregulierung), Kratzer bis auf die Grundierung oder das Blech, alle Schäden an Stoßfängern über 5 cm Länge, jegliche Delle mit Lackabplatzer, tiefe Bordsteinkratzer an Felgen über 5 mm oder mit Alu-Abtrag, sowie fehlende Ausstattungsteile.
Auch Innenraumschäden zählen: Brandlöcher im Sitz, dauerhafte Flecken, Kratzer im Armaturenbrett, Beschädigungen am Lenkrad oder Schaltknauf.
Die Grauzone: Was diskutabel ist
Zwischen „normal“ und „reparaturpflichtig“ gibt es einen Bereich, in dem viel vom Gutachter und Ihrer Argumentation abhängt. Beispiele: mehrere kleine Steinschläge in Serie, ein 4 cm langer Kratzer im Türgriffbereich, oder eine leichte Delle im Türblatt ohne Lackschaden.
Praxis-Tipp: Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich vor dem Rückgabetermin ein unabhängiges Gutachten – oder einen Kostenvoranschlag von uns. So haben Sie eine Vergleichsbasis, falls die Nachforderung überhöht wirkt.
Warum vorherige Reparatur meist günstiger ist
Leasinggesellschaften rechnen mit Herstellerkosten und Vollkasko-Stundensätzen. Eine Stoßfänger-Reparatur kann in deren Kalkulation 850 € kosten – bei uns in Dätgen liegt der reale Reparaturpreis oft bei 380–450 €. Diese Differenz macht sich bei mehreren Positionen schnell im vierstelligen Bereich bemerkbar.
Kunden aus Kiel, Neumünster und Nortorf sparen bei uns durchschnittlich 40–60 % gegenüber der Leasingnachforderung – bei identischer Reparaturqualität.
Der optimale Ablauf vor Rückgabe
6–8 Wochen vor Rückgabe: Fahrzeug tageslicht-inspizieren, alle Schäden auflisten, Fotos machen. 4–6 Wochen vorher: Kostenvoranschlag in Fachwerkstatt einholen. 3–4 Wochen vorher: Reparatur ausführen lassen (Lackaushärtung 3 Wochen einplanen). 1 Woche vorher: Innenreinigung und Aufbereitung.
Wir bieten für Leasingrückgaben einen kompletten Rundum-Service: Reparatur aller Schäden, Politur und Aufbereitung, dokumentierte Fotoprotokolle vor und nach der Arbeit.
Was Sie beim Rückgabetermin beachten sollten
Termin bei Tageslicht vereinbaren, nicht bei Regen (Wassertropfen können Kratzer kaschieren – und werden nachträglich reklamiert). Alle Bauteile und Innenraum vorher säubern lassen. Rückgabeprotokoll gründlich lesen, vor Unterschrift jede beanstandete Stelle mit Ihnen zusammen betrachten. Fotos anfertigen, auch bei einvernehmlicher Einigung.
Bei Streit über Nachforderungen: Nicht sofort unterschreiben – Sie haben das Recht auf eine 2-Wochen-Prüffrist.
Passende Leistungen bei SH GlanzWerk
Häufige Fragen
▸Muss ich Steinschläge in der Frontschürze reparieren lassen?
Vereinzelte Steinschläge ohne Rostansatz gelten als normale Abnutzung. Ab 5+ Steinschlägen auf einer Fläche wird meist eine Teillackierung berechnet.
▸Zählt eine kleine Delle ohne Lackschaden als Gebrauchsspur?
Nein. Alle Dellen sind reparaturpflichtig, auch ohne sichtbaren Lackschaden. Smart-Repair-Ausbeulen ist hier oft die günstigste Lösung.
▸Kann ich Nachforderungen abwehren?
Ja, wenn die berechneten Kosten überhöht sind oder Schäden fälschlich als reparaturpflichtig eingestuft wurden. Ein unabhängiges Gegengutachten ist die stärkste Argumentationsgrundlage.
▸Was ist mit Felgenschäden?
Bordsteinkratzer bis 5 mm Länge und ohne Alu-Abtrag gelten meist als normal. Alles darüber wird als Felgenaufbereitung mit 120–250 € pro Felge berechnet – bei uns oft für weniger als die Hälfte machbar.
