Ein Unfall ist Stress genug – die anschließende Abwicklung mit der Versicherung sollte reibungslos laufen. Leider machen viele Autofahrer in den ersten Stunden Fehler, die sie später Geld kosten. In diesem Ratgeber führen wir Sie durch den kompletten Ablauf und zeigen, worauf es bei Haftpflicht- und Kaskoschäden ankommt.
Schritt 1 – Unfallstelle sichern und dokumentieren
Warnblinker, Warndreieck, Warnweste – das ist Pflicht. Anschließend gilt: Fotos machen, viele Fotos. Aus verschiedenen Perspektiven, mit Übersicht der Unfallstelle, Kennzeichen aller Beteiligten und Straßenverhältnissen. Bei Personenschaden immer Polizei rufen (110), bei reinen Sachschäden ist die Polizei nicht immer nötig.
Tauschen Sie mit dem Unfallgegner: Name, Adresse, Versicherung, Versicherungsnummer und Kennzeichen. Der europäische Unfallbericht (im Handschuhfach) ist Gold wert – füllen Sie ihn gemeinsam vor Ort aus.
Schritt 2 – Schaden melden und Werkstatt wählen
Bei Haftpflichtschäden (Sie sind Geschädigter): Sie haben freie Werkstattwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keine Werkstatt vorschreiben – auch wenn sie es gerne versucht. Wählen Sie einen Meisterbetrieb Ihres Vertrauens, wir empfehlen die Nähe zum Wohnort für kurze Wege.
Bei Kaskoschäden (eigene Versicherung): Prüfen Sie Ihren Vertrag. Manche Tarife bieten Werkstattbindung mit Rabatt, andere nicht. Auch hier gilt: Sie dürfen jederzeit einen Meisterbetrieb wählen – ggf. zahlen Sie einen kleinen Aufschlag. Unser Betrieb in Dätgen rechnet direkt mit allen deutschen Versicherern ab.
Schritt 3 – Gutachter und Kostenvoranschlag
Bei Schäden ab ca. 750 € haben Sie als Geschädigter Anspruch auf einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen – bezahlt von der gegnerischen Versicherung. Nur so stellen Sie sicher, dass Reparaturweg und Wertminderung korrekt bewertet werden.
Wir arbeiten mit erfahrenen Kfz-Sachverständigen aus der Region (Neumünster, Kiel, Rendsburg) zusammen und koordinieren die Begutachtung für Sie. Der Kostenvoranschlag deckt Ersatzteile, Arbeitslohn, Lackmaterial und Nebenkosten ab.
Schritt 4 – Reparatur, Mietwagen und Wertminderung
Während der Reparatur haben Sie Anspruch auf einen Mietwagen (Haftpflichtschaden) oder eine Nutzungsausfallentschädigung. Wir organisieren beides für unsere Kunden. Dauer einer typischen Reparatur: 3–10 Werktage.
Wertminderung: Bei jüngeren Fahrzeugen (bis ca. 5 Jahre) wird zusätzlich eine merkantile Wertminderung ausgezahlt – auch wenn nach der Reparatur äußerlich nichts sichtbar ist. Diese Summe steht Ihnen zusätzlich zu.
Schritt 5 – Fahrzeugübergabe und Nachkontrolle
Bei Übergabe erhalten Sie ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos, Schichtdickenmessungen und Garantieurkunde. So haben Sie bei einem späteren Verkauf jederzeit den Nachweis einer fachgerechten Reparatur.
Für unsere Kunden aus Dätgen, Nortorf und dem Umkreis Neumünster bieten wir auf Wunsch einen Hol- und Bringservice nach Vereinbarung und gegen Aufpreis sowie eine Nachkontrolle nach 4 Wochen – Ihre Sicherheit ist unser Anspruch.
Passende Leistungen bei SH GlanzWerk
- Versicherungsschäden – Komplette Schadenabwicklung – wir übernehmen den Papierkram.
- Unfallinstandsetzung – Karosserie- und Lackreparatur nach Unfällen – wir übernehmen die komplette Abwicklung.
- Karosseriearbeiten (Partnerleistung) – In Kooperation mit erfahrenen Partnerbetrieben – wir koordinieren für Sie.
Häufige Fragen
▸Muss ich die Werkstatt der Versicherung nehmen?
Nein. Sie haben immer freie Werkstattwahl – auch bei Kasko. Lassen Sie sich nicht drängen.
▸Wer bezahlt den Gutachter?
Bei Haftpflichtschäden die gegnerische Versicherung. Bei Kaskoschäden meist die eigene Versicherung, im Zweifel klären wir das für Sie.
▸Wie lange dauert die Abwicklung?
Von der Schadensmeldung bis zur Auszahlung meist 2–4 Wochen. Wir übernehmen die komplette Korrespondenz.
▸Habe ich Anspruch auf einen Mietwagen?
Bei fremdverschuldeten Unfällen ja – für die Dauer der Reparatur oder einen angemessenen Ersatzzeitraum.
